Intro
Allgemeine Geschäftsbedingungen
LINGUA & PRAKTIKA oder LINGUA & PRAKTIKA MEXIKO oder L&P, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB).
I. - ALLGEMEINES
I.1. - Der Teilnehmer ist verantwortlich, die AGBs von LINGUA & PRAKTIKA zu lesen, zu akzeptieren und zu befolgen.
I.2. - L&P diskriminiert niemanden aufgrund seiner Rasse, Geschlecht, sexuellen Orientierung, Religion, Alter, Nationalität, ethischem Hintergrund und/oder Behinderung.
I.3. - L&P versichert, dass alle Angaben auf der Webseite der Wahrheit entsprechen. Es wurden alle Bemühungen unternommen, um das Programm sowie die Leistungen wahrheitsgetreu zu beschreiben. Das Unternehmen trägt keine Verantwortung für Ereignisse oder Änderungen, die außerhalb seiner tragbaren Kontrolle liegen. L&P trägt die Verantwortung, den Klienten über etwaige Änderungen zu informieren.
I.4. - Jeder Teilnehmer, der eine Rechtfertigung für die Ausnahme einer der L&P-Konditionen hat, richtet sich mit der Anfrage bitte schriftlich an die Management Leitung. Individuelle Lehrer oder Praktikumsleiter sind nicht berechtigt, Ausnahmen zu den Geschäftsbedingungen von L&P zu gewähren.
II. SPRACHE
II.1. - Für den seltenen Fall, dass nur ein Teilnehmer für einen Intensiv-Spanischkurs in dem gewünschten Level angemeldet ist, wird L&P diesem Teilnehmer Einzelunterricht anbieten, ohne zusätzliche Gebühren zu berechnen. Das Kursmaterial ist im Preis inbegriffen.
II.2. - Für den Fall, dass sich ein Teilnehmer für einen Spanischkurs anmeldet, dessen erforderliches Niveau nicht seinen angegebenen Vorkenntnissen entspricht, wird L&P kein Geld zurück erstatten. In diesem Fall wird dem Teilnehmer zusätzliches Material zur Verfügung gestellt, um sich in Eigenarbeit das Niveau des Kurses anzueignen.
II.3. - Für den seltenen Fall, dass L&P nicht in der Lage ist, dem Teilnehmer den vereinbarten Unterricht zu erteilen, wird der Kurs in einer anderen Schule oder von Privatlehrern mit vergleichbaren Standards erteilt.
II.4. - An gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt und es wird kein Preisnachlass gewährleistet, außer wenn es ausdrücklich angegeben ist. Es liegt in der Verantwortung des Teilnehmers, sich über aktuelle gesetzliche mexikanische Feiertage zu informieren.
III. UNTERKUNFT
III.1. - Die Unterkunft wird für jeden Teilnehmer sorgfältig ausgesucht.
III.2. - Ein Unterkunftswechsel erfordert eine Antragstellung beim L&P Management Direktor unter der Vorbringung eines triftigen Grundes (z.B. eine Gesundheits- oder Sicherheitsgefährdung) seitens des Studenten. Diskriminierung gegenüber der ethischen Herkunft, des Alters oder des Familienstandes des Gastgebers oder der Umgebung sind keine annehmbaren Gründe für einen Wechsel. Während des Programmaufenthaltes ist maximal ein Wechsel möglich.
III.3. - Eine Unterkunft für eine Woche beinhaltet sieben Nächte von Sonntag 1:00 Uhr bis Sonntag 1:00 Uhr, es sei denn es wurde eine andere Vereinbarung mit dem L&P Management Direktor getroffen. Sollte der Teilnehmer in einer Woche weniger als sieben Nächte in der Unterkunft verbringen, wird kein Preisnachlaß gewährt. Für zusätzliche Nächte kann ein proportionaler Preisaufschlag gefordert werden.
IV. PRAKTIKUM
IV.1. - L&P ist bemüht einen Praktikumsplatz zu finden, der den beruflichen Interessen sowie der Ausbildung des Teilnehmers entspricht. Eine genaue Übereinstimmung mit den Wünschen des Teilnehmers kann jedoch nicht in allen Fällen garantiert werden.
IV.2. - Für die Teilnahme am Praktikumsprogramm erhebt L&P eine Praktikums-Programmgebühr in Höhe von 190 EUR.
IV.3. - Der Spanischkurs findet in den Wochen vor dem Praktikum statt. In Ausnahmefällen ist es möglich, den Sprachkurs parallel zu den ersten Wochen des Praktikums zu absolvieren.
IV.4. - Abbruch durch den Teilnehmer: Für den Fall, dass ein Teilnehmer nach Beginn seines Praktikums bei vorliegend ausreichenden und einsichtigen Gründen einen Wechsel des Praktikumsplatzes wünscht, muss er dem L&P Management Direktor einen schriftlichen Antrag vorlegen. Nach genauer Prüfung der Sachlage zwischen dem L&P Management Direktor, dem Teilnehmer sowie dem Praktikumsleiter und einer darauf folgenden Zustimmung, ist L&P bemüht eine alternative Praktikumsstelle zu finden. Für die Vermittlung einer neuen Praktikumsstelle behält sich L&P das Recht vor, eine zusätzliche Verwaltungsgebühr in Höhe von 50 EUR zu erheben. Nach Erhalt der Zahlungsbestätigung wird L&P mit der Suche einer neuen Praktikumsstelle beginnen mit dem Ziel, dass der Student innerhalb der darauffolgenden zwei Wochen sein Praktikum fortsetzen kann.
IV.5.1. - Abbruch durch die Praktikumsstelle aus firmeninternen Gründen: L&P haftet nicht für den Fall, dass eine Praktikumsstelle nach Zusage eines Praktikumsprogramms aus firmeninternen Gründen oder unvorhersehbaren Begebenheiten ein Praktikumsprogramm absagt. In diesem Fall wird L&P den Studenten unverzüglich über die Vorkommnisse informieren und sich bemühen, ihm innerhalb der darauffolgenden zwei Wochen eine alternative Praktikumsstelle zu vermitteln ohne eine extra Gebühr zu berechnen.
IV.5.2. - Abbruch durch die Praktikumsleitung: Im Falle inakzeptablen Verhaltens des Praktikanten in der Praktikumsstelle, ist der Praktikumsanleiter berechtigt (mit vorheriger Benachrichtigung des L&P Management Direktors), den Praktikantenvertrag zu kündigen. Das Praktikum ist somit vorzeitig beendet. L&P ist in diesem Fall nicht verpflichtet, dem Studenten eine andere Praktikumsstelle zu vermitteln.
V. FRÜHERE ABREISE
V.1. - Der Teilnehmer ist angehalten, das gebuchte Programm für die gesamte geplante Dauer durchzuführen. Falls er durch einen Notfall gezwungen ist das Programm vorzeitig zu beenden, wird L&P jede Bemühung unternehmen, um ihm die Heimreise zu ermöglichen. Die anfallenden Kosten für die frühzeitige Rückreise trägt der Teilnehmer.
VI. BEZAHLUNG UND VERTRAGSABSCHLUSS
VI.1. - Für die Vermittlung einer Praktikumsstelle ist eine Zahlungsbestätigung der Praktikums-Programmgebühr erforderlich. Die Praktikums-Programmgebühr ist Teil des gebuchten Gesamt-Programmpreises. Hierbei handelt es sich um KEINE ZUSÄTZLICHE GEBÜHR. Der Betrag wird am Ende von dem Gesamtbetrag abgezogen.
VI.2. - Für den seltenen Fall, dass L&P keine geeignete Praktikumsstelle vermitteln kann, wird dem Studenten die gesamte Praktikums-Programmgebühr zurückerstattet.
VI.3. - Die L&P Programme ohne Praktikum erfordern keine Vorauszahlung.
VI.4 - Der zwischen LINGUA & PRAKTIKA und dem Teilnehmer geschlossene Vertrag wird dem Teilnehmer nach dessen Bestätigung des gewünschten Programms per E-Mail zugesendet.
VI.5. - Die Bezahlung des Gesamt - Programmpreises muss bis spätestens 30 Tage vor Programmantritt erfolgen (dies gilt für alle Programme). Sollte der Teilnehmer diese Zahlungsfrist überschreiten, kann L&P keine Aufrecherhaltung der Programmreservierung garantieren.
VI.6. - Zahlungen müssen per Banküberweisung gemacht werden.
VI.7. - Der Teilnehmer trägt alle anfallenden Bankgebühren.
VI.8. - Sobald LINGUA & PRAKTIKA eine Zahlungsbestätigung des Gesamt-Programmpreises vorliegt (z.B. in Form eines eingescannten Überweisungsscheins per E-Mail), ist dessen Platz im gewählten Programm reserviert. L&P schickt dem Stundeten im Anschluss seine persönlichen Reiseunterlagen per E-Mail zu.
VII. VERTRAGSRÜCKTRITT
VII.1. - LINGUA & PRAKTIKA möchte sich nicht an eventuellen Problemen des Teilnehmers bereichern, die außerhalb seiner Kontrolle liegen und ihn an der Programmteilnahme hindern. Aus diesem Grund leistet L&P bei einer Vertragskündigung bis einen Tag vor Programmbeginn eine Rückerstattung von 80% des Gesamtprogrammpreises, vorausgesetzt die gesamte Programmgebühr wurde bereits bezahlt.
VII.2. - Nachdem das Programm angetreten wurde, ist keine Rückzahlung für die gebuchten Leistungen möglich.
VII.3. - Im Fall eines Vertragsrücktritts trägt der Teilnehmer die anfallenden Rück-Überweisungskosten.
VIII. VERSICHERUNG
VIII.1. - Die Teilnahme am L&P Programm erfordert eine Auslands-Krankenversicherung, die die gesamte Aufenthaltsdauer in Mexiko abdeckt.
VIII.2. - Die Teilnahme an einem Praktikumsprogramm erfordert zusätzlich zur Auslands-Krankenversicherung eine Auslands-Haftpflichtversicherung, die mögliche Schadensfälle im Unternehmen abdeckt.
IX. ABHOLSERVICE
IX.1. - Der Abholservice ist inklusive vom Flughafen oder Busbahnhof in Merida.
IX.1.1. - Für den Fall, dass ein Student mit dem Flugzeug in Merida ankommt, ist er verantwortlich L&P im Voraus über die Flugdaten (Fluggesellschaft, Flugnummer, Ankunftszeit) zu informieren.
IX.1.2. - Für den Fall, dass ein Student mit dem Bus in Merida ankommt, ist er verantwortlich L&P im Voraus über die genaue Ankunftszeit und den Ankunftsort zu informieren.
IX.2. - Um eine Abholung in Merida zu gewährleisten, ist der Teilnehmer verpflichtet, L&P im Falle einer Änderung der Ankunftszeit oder Verspätung unverzüglich telefonisch zu benachrichtigen. Im Falle einer zu späten Benachrichtigung besteht die Möglichkeit, dass es dem L&P Repräsentant nicht möglich ist, den Studenten am Busbahnhof oder Flughafen in Merida abzuholen. In diesem Fall ist der Teilnehmer für den Transport zu seiner Unterkunft verantwortlich.
X. SONSTIGES
X.1. - L&P behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung Programme, Ablaufpläne, Kursgebühren und sonstige Regelungen und Bestimmungen zu modifizieren. Sollten sich die Preise nach Zahlung des Gesamtbetrages ändern, gelten für den Teilnehmer die zum Zeitpunkt der Buchung aktuellen Gebühren.
X.2. - In Ausnahmefällen ist es möglich, einige extra Aktivitäten durch andere Aktivitäten auszutauschen.
X.3. - Jede spezielle Anfrage muss schriftlich an den L&P Management Direktor gerichtet werden.
X.4. - Der Teilnehmer ist rechtlich und finanziell verantwortlich für alle von ihm während des Programms verursachten Sachbeschädigungen, Verletzungen anderer Personen und rechtliche Verstöße. Im Falle einer gravierenden Sachbeschädigung, Körperverletzung oder eines rechtlichen Verstoßes werden sofort jegliche Verträge und Vereinbarungen zwischen dem Teilnehmer und L&P ohne Rückzahlung gekündigt. In diesem Falle ist die Berechtigung an der Teilnahme des Programmes umgehend beendet. Die durch das Verhalten und die folglich ausgesprochene Kündigung entstandenen Kosten gehen zu Lasten des Teilnehmers.
X.5. - LINGUA & PRAKTIKA ist nicht verantwortlich für den Verlust oder Diebstahl von Geld, Schmuck, Papieren, Kreditkarten, persönlichen Wertgegenständen, Kleidung, elektronischen Geräten oder anderen Objekten während des Fluges und des gesamten Aufenthaltes. Alle Gegenstände, die der Teilnehmer mit sich bringt, unterliegen während des gesamten Aufenthaltes seiner persönlichen Verantwortung.
X.6. - Alle Parteien erkennen an, dass E-Mails (inklusive Anhang) und Kopien von Anmeldeformularen wie Originale behandelt werden.
X.7. - Für die Bedingungen, die dieser Vertrag beinhaltet, ist das mexikanische Recht maßgebend. Etwaige Rechtsstreitigkeiten werden vor dem Gericht in Merida, Yucatan ausgetragen.
Stand: 01. Juli 2008